Urteil

Lufthansa geflogen, doch Adria Airways haftet

Bei Verspätung von Codeshareflügen haftet nur die tatsächlich ausführende Airline, wenn es zu Verspätungen oder Annullierung kommt.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 57 S 277/13). Wessen Personal den Check-in abfertigt und welche Flugnummer auf dem Ticket steht, ist unerheblich. Von Codeshare-Flügen spricht man, wenn ein Flug unter mehreren Flugnummern unterschiedlicher Gesellschaften verkauft wird.

(11.01.2016)

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