REISERECHT

Flughafengebühr im Ticket ist auszuweisen

Wer seinen Flug storniert, der kann die personengebundenen Steuern und Gebühren zurückfordern. Dazu muss er die Höhe dieser Gebühren aber nachvollziehen können, hat das Landgericht Berlin entschieden.

Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin statt. Air Berlin hatte die Flughafengebühren in einem allgemeinen Posten »Steuern und Gebühren« versteckt. Nach einer schon seit 2008 geltenden EU-Verordnung sind Steuern, Flughafengebühren und sonstige Kosten aber jeweils extra auszuweisen und dürfen nicht zusammengefasst werden (Az. 16 O 175/14).

(08.09.2015)

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